Gesetzgebung

I n M a t e RivoluzioneDiOgnuor i a d i D i r i t t o d i C a n n a b i s in Italien scheint die Inkongruenz und Absurdität bestimmter Entscheidungen der Attraktivität und der ersten Instanz sind abhängig von der Schizophrenie von höchster Urteil:

Der Punkt der LAW

Anknüpfend an eine interessante Reflexion der Anwalt ZAINA, Hier sind zwei Sätze, der erste datiert 8 April 2014, n.33835, und die zweite genau zwei Tage nach, n.16019, behaupten zwei gegensätzliche Prinzipien. Von diesen beiden Prinzipien, wir werden nicht Graden auftreten, zu erkennen, dass offensichtlich falsche, aberrante e, Ich sage, wir lassen, “gegen die Natur”!

Das erste Prinzip: in Bezug auf den Anbau von Cannabis, muss für die Bestrafung all jener Aktivitäten, die sie sind harmlos und nicht speziell darstellen ausgeschlossen werden, sie eine soziale geben, es ist eine Gefahr für jede.

Das zweite Prinzip: Verhalten ist sozial offensiven und daher zwangsläufig zur Verfolgung und Bestrafung nicht autorisierte Aktivität wachsenden Cannabispflanzen.

Das Verhalten kann als harmlos bewertet werden, und dann kann man die Strafe ausschließen, ausschließlich, wenn die Kulturpflanze nicht aktiv besitzen (sic!)

Wir überlassen es Ihnen “l'arduo” Aufgabe der anspruchsvollen Recht von Unrecht, Wasser aus Wein, Nettles Jasmin. Und stellen Sie sich die einfache Frage: “Wenn eine Pflanze ist buchstäblich ihre aktive, wann ist eine Pflanze haben keinen Wirkstoff?”

Die Antwort in der nächsten Kassationshof.

Wir OnAir, “träumen” es ist eine vernünftige Antwort…

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